Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ unseres Vereins. Sie trifft sich einmal jährlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstände und Rechnungsprüfer des Vereins und beruft die Mitglieder unserer Fachbeiräte. Sie beschließt Finanzpläne und die Beitragsordnung und sie genehmigt den Bericht und die Jahresrechnung abgelaufener Geschäftsjahre und entlastet den Vorstand. 

Nur die Mitgliederversammlung kann den durch die Vereinssatzung bestimmten Zweck und die Aufgaben des Vereins ändern oder erweitern. Nur sie ist dazu beschlussfähig.